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Junge Medien Bayern e.V.
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FAQs

Wie bekomme ich einen Presseausweis?

Um einen Presseausweis von Junge Medien Bayern zu erhalten, muss eine journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden (Publikationsnachweise!)

Zu was berechtigt das Autopresseschild?

Das Autopresseschild darf nur unmittelbar zur journalistischen Arbeit herangezogen werden. Die Straßenverkehrsordnung ist selbstverständlich auch weiterhin einzuhalten.

Was kostet mich der Presseausweis?

Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Alter.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied bei Junge Medien Bayern können alle Personen zwischen 21 und 35 Jahren werden, die journalistisch tätig sind.

Wie viele Nachweise müssen erbracht werden, um einen Presseausweis zu erhalten?

Für einen Presseausweis sind jährlich zwei Publikationsnachweise nötig.

Kann ich als Journalist Mitglied einer Partei sein?

Ja. Jedes journalistisch tätige Parteimitglied kann einen Presseausweis erhalten, ausgenommen sind Parteimitglieder, deren Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Welche Vorteile habe ich durch einen Presseausweis?

Der Presseausweis dient dem Journalisten als Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit. Auf Messen und Veranstaltungen dient er zur Akkreditierung. Des Weiteren erhalten Journalisten mit einem Presseausweis viele Vergünstigungen.

Wie lange ist der Presseausweis gültig?

Unser Presseausweis ist ein Jahr gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.

Wann darf ich den Presseausweis nutzen?

Der Presseausweis darf nur für die unmittelbare journalistische Arbeit genutzt werden. Bei Missbrauch behält sich Junge Medien Bayern das Recht vor den Ausweis einzuziehen.

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